Kein Sonderstrafrecht für Fußballfans – lieber auch in Sachsen die Präventionsarbeit der Fanprojekte stärken!
Auf der jüngsten Innenministerkonferenz wurden Forderungen laut, den Landfriedensbruch-Paragrafen und das Sprengstoffgesetz zu ändern sowie für Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen die Fahrerlaubnis entziehen zu können. Die bundesweit tätige Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisierte daraufhin die geplanten Veränderungen: „Alljährlich sollen offenbar Fußballfans dafür herhalten, der Innenministerkonferenz zu Aufmerksamkeit zu verhelfen. Dafür sind sogar Forderungen recht, die gegen das geltende System von Strafe und Maßregel verstoßen. Offenbar soll ein Sondersanktionsrecht für Fußballfans eingeführt werden.“
Marika Tändler-Walenta, sportpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, unterstützt diese Kritik:
„Die vorgeschlagenen Gesetzesverschärfungen sind nicht nur populistische Forderungen, die auf dem Rücken von Fußballfans ausgebreitet werden.
Die Tatsache, dass mit dem Entzug des Führerscheins für auffällig gewordene Fußballfans oder der Verschärfung des Landfriedensbruch-Paragrafen ein Sondersanktionsrecht eingeführt werden soll, widerspricht den Grundlagen des Strafrechtssystems der Bundesrepublik Deutschland. Dass schon die pure Anwesenheit in einer Gruppe gegebenenfalls strafbar sein soll, ist mit den Grundrechten unvereinbar und hat gerade keine präventive Wirkung.
Statt die Gesetze unnötig zu verschärfen, sollte ein stärkerer Fokus auf die positive Präventionsarbeit der Fanprojekte gelegt werden. Ich erlebe gerade auf einer Fanprojekte-Tour durch Sachsen viele gute Beispiele vor Ort.“