Die Staatsregierung muss den Schwimmunterricht absichern – Fördermittel für Schwimmhallen auszahlen

Die mit­tel­säch­sis­che LINKEN-Abge­ord­nete Mari­ka Tändler-Walen­ta sorgt sich um den Schwim­munter­richt und will bei der Staat­sregierung in Erfahrung brin­gen (Druck­sache 7/3351), wie die Sit­u­a­tion ist. Sie fragt, wie viele Schwimmhallen es in den Land­kreisen gibt, wo Schwim­munter­richt durchge­führt wird und wie viele Stun­den wegen fehlen­der Kapaz­itäten oder der Schulschließun­gen aus­fall­en mussten. Sie möchte wis­sen, wie viele Schü­lerin­nen und Schüler nach der 2. Klasse schwim­men kön­nen und ob Schwimmhallen geschlossen wer­den sollen, die für den Unter­richt wichtig sind. Tändler-Walen­ta erk­lärt:

„Das Schul­jahr 2019/2020 ver­lief nicht nor­mal, die Schulschließung war unver­mei­d­bar. Während der Stoff in den meis­ten Fäch­ern zumin­d­est the­o­retisch nachge­holt wer­den kön­nte, blieb der Schul­sport auf der Strecke – das ging lei­der nicht anders. Aber das ent­bindet die Staat­sregierung nicht von ihrer Pflicht, den Schwim­munter­richt abzu­sich­ern. Das Risiko, dass Men­schen beim Baden umkom­men, muss min­imiert wer­den, und das Lehren des Schwim­mens ist eine schulis­che Auf­gabe. Die Staat­sregierung sollte dafür sor­gen, dass beantragte För­der­mit­tel für den Bau von Schwimmhallen fließen. Ich erin­nere an die geplante Halle am Otto-Run­ki-Platz in Leipzig.“