Staatsregierung lehnt kostenlose Corona-Tests für ErzieherInnen ab!
Die Fraktion DIE LINKE. im Sächsischen Landtag hat in ihrem Antrag Corona-Schutz auch für Kita-Personal – freiwillige Tests anbieten und bezahlen (Drucksachennummer 7/3167) freiwillige und kostenlose Corona-Tests für Erzieherinnen und Erzieher im Hort und Kita beantragt. In der nun vorliegenden Stellungnahme der Staatsregierung heißt es: “Eine generelle Testung des Personals in Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist aus epidemiologischer Sicht nicht angezeigt. Mehrere Studien hierzu ergeben, dass von den zu betreuenden Kindern kein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV‑2 ausgeht. Eine Anweisung an die Gesundheitsämter wird aktuell aus fachlicher Sicht für nicht zwingend gesehen. Unabhängig davon steht es jedem Arbeitgeber frei, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf seine Kosten auf eine Infektion mit SARS-CoV‑2 zu testen. Dieses Verfahren wird im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer praktiziert. Hier hat der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber festgelegt, freiwillige Tests anzubieten, die dann vom Freistaat Sachsen bezahlt werden. Eine pauschale Anweisung aller Arbeitgeber im Bereich der Kindertagesbetreuung ist seitens der Staatsregierung nicht möglich.”
Dazu erklärt die Sprecherin für Kindertagesstätten der Fraktion DIE LINKE. im Sächsischen Landtag, Marika Tändler-Walenta: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum es den Erzieherinnen und Erziehern verwehrt wird, sich einmal pro Woche freiwillig und kostenfrei testen zu lassen. Im Grundschulbereich sind oftmals Schule und Hort in einem Gebäude untergebracht. Es ist nicht hinnehmbar, dass Lehrkräfte getestet werden, während es bei Erzieher*innen nicht der Fall ist, obwohl sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Es ist dringend notwendig, dass die Staatsregierung tätig wird und sich mit den Städten und Gemeinden verständigt. Die Kommunen müssen für die anfallenden Kosten und Aufwendungen aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen in voller Höhe und geeigneter unbürokratischer Weise entschädigt werden.“