Staatsregierung lehnt kostenlose Corona-Tests für ErzieherInnen ab!

Die Frak­tion DIE LINKE. im Säch­sis­chen Land­tag hat in ihrem Antrag Coro­na-Schutz auch für Kita-Per­son­al – frei­willige Tests anbi­eten und bezahlen (Druck­sachen­num­mer 7/3167) frei­willige und kosten­lose Coro­na-Tests für Erzieherin­nen und Erzieher im Hort und Kita beantragt. In der nun vor­liegen­den Stel­lung­nahme der Staat­sregierung heißt es: “Eine generelle Tes­tung des Per­son­als in Kindertage­sein­rich­tun­gen und anderen Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­hil­fe ist nicht vorge­se­hen. Sie ist aus epi­demi­ol­o­gis­ch­er Sicht nicht angezeigt. Mehrere Stu­di­en hierzu ergeben, dass von den zu betreuen­den Kindern kein erhöht­es Ansteck­ungsrisiko mit SARS-CoV­‑2 aus­ge­ht. Eine Anweisung an die Gesund­heit­sämter wird aktuell aus fach­lich­er Sicht für nicht zwin­gend gese­hen. Unab­hängig davon ste­ht es jedem Arbeit­ge­ber frei, seine Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf seine Kosten auf eine Infek­tion mit SARS-CoV­‑2 zu testen. Dieses Ver­fahren wird im Bere­ich der Lehrerin­nen und Lehrer prak­tiziert. Hier hat der Freis­taat Sach­sen als Arbeit­ge­ber fest­gelegt, frei­willige Tests anzu­bi­eten, die dann vom Freis­taat Sach­sen bezahlt wer­den. Eine pauschale Anweisung aller Arbeit­ge­ber im Bere­ich der Kindertages­be­treu­ung ist seit­ens der Staat­sregierung nicht möglich.”

Dazu erk­lärt die Sprecherin für Kindertagesstät­ten der Frak­tion DIE LINKE. im Säch­sis­chen Land­tag, Mari­ka Tändler-Walen­ta: „Angesichts der steigen­den Infek­tion­szahlen ist es abso­lut nicht nachvol­lziehbar, warum es den Erzieherin­nen und Erziehern ver­wehrt wird, sich ein­mal pro Woche frei­willig und kosten­frei testen zu lassen. Im Grund­schul­bere­ich sind oft­mals Schule und Hort in einem Gebäude unterge­bracht. Es ist nicht hin­nehm­bar, dass Lehrkräfte getestet wer­den, während es bei Erzieher*innen nicht der Fall ist, obwohl sie dem­sel­ben Risiko aus­ge­set­zt sind. Es ist drin­gend notwendig, dass die Staat­sregierung tätig wird und sich mit den Städten und Gemein­den ver­ständigt. Die Kom­munen müssen für die anfal­l­en­den Kosten und Aufwen­dun­gen aus Haushaltsmit­teln des Freis­taates Sach­sen in voller Höhe und geeigneter unbürokratis­ch­er Weise entschädigt wer­den.“