Mittelverwendung der Verkehrsverbünde künftig engmaschiger kontrollieren!

Die mit­tel­säch­sis­che LINKEN-Abge­ord­nete Mari­ka Tändler-Walen­ta hat anlässlich der mil­lio­nen­schw­eren Rück­forderung des Wirtschaftsmin­is­teri­ums vom Zweck­ver­band Verkehrsver­bund Mit­tel­sach­sen (ZVMS) die Kon­troll­prax­is der Staat­sregierung in solchen Fällen hin­ter­fragt (Druck­sache 7/2961). Sie erk­lärt zur Antwort von Min­is­ter Dulig:

„Die Verkehrsver­bünde müssen jährlich nach­weisen, wie sie das Geld ver­wen­den, das ihnen auf Basis der ÖPN­VFin­VO vom Freis­taat zugewiesen wurde. Umso größer ist das Frageze­ichen, warum offen­bar jahre­lang eine unzuläs­sige Rück­lage entste­hen kon­nte, anstatt die Mit­tel in ein besseres Mobil­ität­sange­bot zu investieren. Ich stelle in Frage, ob die bish­eri­gen Ver­wen­dungsnach­weise und die Kon­troll­prax­is des Wirtschaftsmin­is­teri­ums und des nach­ge­ord­neten Lan­desamtes aus­re­ichen. Der Verkehrsmin­is­ter ist gefordert, für kün­ftige Fälle vorzu­sor­gen und eng­maschiger kon­trol­lieren zu lassen, was die Verkehrsver­bünde mit dem Steuergeld anstellen. Vor diesem Hin­ter­grund ist es unbe­friedi­gend, dass das Wirtschaftsmin­is­teri­um laut sein­er Antwort jedoch an der bish­eri­gen Prax­is fes­thal­ten möchte.“

Hin­ter­grund

Mit Schreiben vom 23. Dezem­ber 2019 hat das Lan­desamt für Straßen­bau und Verkehr in Abstim­mung mit dem Wirtschaftsmin­is­teri­um einen Rück­forderungs­bescheid gegenüber dem ZVMS erlassen. Es geht um etwa 37 Mil­lio­nen Euro zuzüglich Zin­sen, die zwis­chen 2008 und 2016 entsprechend der Verord­nung des Säch­sis­chen Staatsmin­is­teri­ums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Per­so­nen­nahverkehrs (ÖPN­VFin­VO) aus­gere­icht wur­den. Der ZVMS soll diese allerd­ings nicht investiert, son­dern in eine „,Rück­lage‘ für das Chem­nitzer Mod­ell“ gesteckt haben. Derzeit läuft das Wider­spruchsver­fahren.