Drastische Verschlechterung beim Betreuungsschlüssel in Kitas
Anlässlich der heutigen Anhörung des „Bildungsstärkungsgesetzes“ im Ausschuss für Schule und Bildung erklärt die Sprecherin für Kindertagesbetreuung der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Marika Tändler-Walenta:
„Das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung“ (Drucksache 7/3650) ist im Bereich frühkindlicher Bildung der größte Rückschritt seit Jahrzehnten. Durch das Gesetz wird der Betreuungsschlüssel für Fachpersonal im Kindergarten faktisch von 1:12 auf 1:15 verschlechtert und im Hort von 0,9:20 auf 0,9:25. Damit fällt es sogar hinter den Betreuungsschlüssel von 1:13 aus den 1990er Jahren zurück und macht alle Fortschritte der letzten Zeit zunichte.“
Hintergrund:
Das „Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung“ ist ein sogenanntes Artikelgesetz, welches Veränderungen in ganz unterschiedlichen Bildungsbereichen (Kitas, Schulen, Hochschule und Erzieher*innenausbildung) regelt. Die „unscheinbare Veränderung“ im Sächsischen Kita-Gesetz dürfte dabei allerdings die drastischsten Konsequenzen haben.
Assistenzkräfte ohne entsprechende pädagogische Fachausbildung durften bisher in Kindertageseinrichtungen nur zusätzlich und außerhalb des geltenden Betreuungsschlüssels eingesetzt werden. Dies wurde bereits 2015 aufgeweicht, als bis zu 20% Assistenzkräfte im Krippenbereich im Rahmen des Betreuungsschlüssels zugelassen wurden. Allerdings wurde damals zeitgleich der Betreuungsschlüssel für Krippen von 1:6 auf 1:5 verbessert, wodurch die Verschlechterung nahezu ausgeglichen wurde. Eine entsprechende Verbesserung im Kindergarten- oder Hortbereich ist diesmal nicht vorgesehen.
Für Rückfragen steht Ihnen gern Herr Jens Matthis, Parlamentarischer Berater für den Bereich Kommunales, Medien, Kita, Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Sie erreichen Ihn unter jens.matthisslt.sachsen.de