Sport Frei! Zugangshürden zum Training senken, vor allem im Außenbereich
Die aktuelle Corona-Verordnung sieht für sportliche Aktivitäten im Außenbereich das Einhalten der 2G-Regel vor, im Innenbereich müssen sich Sporttreibende zusätzlich testen. Vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Vereinbarungen vom gestrigen Tage will die sächsische Staatsregierung in der kommenden Woche die sächsischen Regeln überarbeiten.
Marika Tändler-Walenta, sportpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, fordert Erleichterungen:
„Das Infektionsgeschehen erlaubt maßvolle Lockerungen, um den sächsischen Sportlerinnen und Sportlern wieder mehr Möglichkeiten einzuräumen. Die 2G-Regelungen für Sporttreibende wären künftig zu restriktiv, sie sollten mit der nächsten Verordnung gelockert werden. Gerade beim Sporttreiben im Außenbereich sind niedrigschwellige Zugänge möglich. Denn neben der Priorität auf dem Schutz vor dem Corona-Virus sollte die Staatsregierung ebenfalls Erkrankungen des Herzkreislaufsystems und andere Gesundheitsfolgen von Bewegungsarmut in ihre Überlegungen einbeziehen. Sport schützt zwar nicht vor dem Corona-Virus, fördert aber die Gesundheit von Körper und Psyche. Produktionshallen und andere Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen sind derzeit mit geringeren Zugangshürden versehen als beispielsweise ein Fußball-Training im Außenbereich. Hier muss zügig für Verhältnismäßigkeit gesorgt werden.”
Anmerkung: Inzwischen wurde die Forderungen durch die Landesregierung entsprechend umgesetzt.