Sport Frei! Zugangshürden zum Training senken, vor allem im Außenbereich

Die aktuelle Coro­na-Verord­nung sieht für sportliche Aktiv­itäten im Außen­bere­ich das Ein­hal­ten der 2G-Regel vor, im Innen­bere­ich müssen sich Sport­treibende zusät­zlich testen. Vor dem Hin­ter­grund der Bund-Län­der-Vere­in­barun­gen vom gestri­gen Tage will die säch­sis­che Staat­sregierung in der kom­menden Woche die säch­sis­chen Regeln über­ar­beit­en.

 

Mari­ka Tändler-Walen­ta, sport­poli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag, fordert Erle­ichterun­gen:

 

„Das Infek­tion­s­geschehen erlaubt maßvolle Lockerun­gen, um den säch­sis­chen Sport­lerin­nen und Sportlern wieder mehr Möglichkeit­en einzuräu­men. Die 2G-Regelun­gen für Sport­treibende wären kün­ftig zu restrik­tiv, sie soll­ten mit der näch­sten Verord­nung gelock­ert wer­den. Ger­ade beim Sport­treiben im Außen­bere­ich sind niedrigschwellige Zugänge möglich. Denn neben der Pri­or­ität auf dem Schutz vor dem Coro­na-Virus sollte die Staat­sregierung eben­falls Erkrankun­gen des Herzkreis­lauf­sys­tems und andere Gesund­heits­fol­gen von Bewe­gungsar­mut in ihre Über­legun­gen ein­beziehen. Sport schützt zwar nicht vor dem Coro­na-Virus, fördert aber die Gesund­heit von Kör­p­er und Psy­che. Pro­duk­tion­shallen und andere Arbeit­splätze in geschlosse­nen Räu­men sind derzeit mit gerin­geren Zugang­shür­den verse­hen als beispiel­sweise ein Fußball-Train­ing im Außen­bere­ich. Hier muss zügig für Ver­hält­nis­mäßigkeit gesorgt wer­den.”

 

Anmerkung: Inzwis­chen wurde die Forderun­gen durch die Lan­desregierung entsprechend umge­set­zt.