Linksfraktion schlägt ein neues Petitionsrecht vor – Marika Tändler-Walenta: Nach über 30 Jahren ist Modernisierung überfällig

Das „Säch­sis­che Peti­tion­sauss­chußge­setz” beste­ht fast unverän­dert seit dem Jahr 1991. Die Links­frak­tion schlägt eine Neu­fas­sung vor, über die der Land­tag nach der Som­mer­pause berat­en wird (Druck­sache 7/13745). Die LINKEN-Abge­ord­nete Mari­ka Tändler-Walen­ta erk­lärt:

„Ein mod­ernes Peti­tion­swe­sen trägt zu ein­er lebendi­gen Demokratie bei. Peti­tio­nen bieten die Möglichkeit, sich direkt am demokratis­chen Prozess zu beteili­gen und Vorschläge einzubrin­gen. Unser par­la­men­tarisches Sys­tem lebt von diesen Impulsen, die auch die Regierungskon­trolle erle­ichtern. Dazu muss der Ein­fluss der Bürg­erin­nen und Bürg­er allerd­ings wahrnehm­bar sein. Das säch­sis­che Peti­tion­srecht genügt diesem Anspruch nicht und ist hin­ter gesellschaftlichen wie tech­nol­o­gis­chen Entwick­lun­gen hoff­nungs­los zurück­ge­blieben. ‚Wir wer­den Bürg­er­an­liegen trans­par­enter gestal­ten’, ver­sprachen CDU und SPD bere­its 2019. Dieser Ankündi­gung sind keine Tat­en gefol­gt. Das wollen wir ändern.

Das Peti­tion­srecht muss allen offen­ste­hen: Deshalb sollen Peti­tio­nen auch in Brailleschrift, mündlich oder gebär­den­sprach­lich ein­gere­icht wer­den kön­nen, wie in Hes­sen oder Thürin­gen. Wir soll­ten zudem die Dig­i­tal­isierung nutzen: Der Land­tag muss Online-Peti­tio­nen ermöglichen, wie der Bun­destag es schon 2005 getan hat. Eine öffentliche Online-Peti­tion­splat­tform soll Debat­ten ermöglichen. Den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en wollen wir eben­so geset­zlich regeln wie das Ver­fahren zu Massen- und Sam­melpe­ti­tio­nen. Zudem schla­gen wir vor, dass die Staat­sregierung bin­nen vier Wochen nach Ein­re­ichung zu ein­er Peti­tion Stel­lung nehmen muss, in Eil­fällen bin­nen sieben Tagen. Auch bestand­skräftige Ver­wal­tungsentschei­dun­gen sollen Gegen­stand ein­er Peti­tion sein kön­nen. Wird der Staat­sregierung eine Peti­tion über­wiesen, so muss sie den Land­tag inner­halb von sechs Wochen schriftlich informieren, was sie ver­an­lasst hat. So wird nichts ein­fach abge­heftet.

Nicht zulet­zt soll der Peti­tion­sauss­chuss finanzielle Mit­tel für einen Härte­fall­fonds bekom­men. Damit soll er Petentin­nen und Peten­ten direkt helfen kön­nen, die unver­schuldet in eine beson­dere wirtschaftliche Not­lage ger­at­en sind. Im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern hat der säch­sis­che Auss­chuss immer noch keine Möglichkeit, solche Zuschüsse zu gewähren. Das wollen wir ändern!”