Linksfraktion schlägt ein neues Petitionsrecht vor – Marika Tändler-Walenta: Nach über 30 Jahren ist Modernisierung überfällig
Das „Sächsische Petitionsausschußgesetz” besteht fast unverändert seit dem Jahr 1991. Die Linksfraktion schlägt eine Neufassung vor, über die der Landtag nach der Sommerpause beraten wird (Drucksache 7/13745). Die LINKEN-Abgeordnete Marika Tändler-Walenta erklärt:
„Ein modernes Petitionswesen trägt zu einer lebendigen Demokratie bei. Petitionen bieten die Möglichkeit, sich direkt am demokratischen Prozess zu beteiligen und Vorschläge einzubringen. Unser parlamentarisches System lebt von diesen Impulsen, die auch die Regierungskontrolle erleichtern. Dazu muss der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger allerdings wahrnehmbar sein. Das sächsische Petitionsrecht genügt diesem Anspruch nicht und ist hinter gesellschaftlichen wie technologischen Entwicklungen hoffnungslos zurückgeblieben. ‚Wir werden Bürgeranliegen transparenter gestalten’, versprachen CDU und SPD bereits 2019. Dieser Ankündigung sind keine Taten gefolgt. Das wollen wir ändern.
Das Petitionsrecht muss allen offenstehen: Deshalb sollen Petitionen auch in Brailleschrift, mündlich oder gebärdensprachlich eingereicht werden können, wie in Hessen oder Thüringen. Wir sollten zudem die Digitalisierung nutzen: Der Landtag muss Online-Petitionen ermöglichen, wie der Bundestag es schon 2005 getan hat. Eine öffentliche Online-Petitionsplattform soll Debatten ermöglichen. Den Schutz personenbezogener Daten wollen wir ebenso gesetzlich regeln wie das Verfahren zu Massen- und Sammelpetitionen. Zudem schlagen wir vor, dass die Staatsregierung binnen vier Wochen nach Einreichung zu einer Petition Stellung nehmen muss, in Eilfällen binnen sieben Tagen. Auch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen sollen Gegenstand einer Petition sein können. Wird der Staatsregierung eine Petition überwiesen, so muss sie den Landtag innerhalb von sechs Wochen schriftlich informieren, was sie veranlasst hat. So wird nichts einfach abgeheftet.
Nicht zuletzt soll der Petitionsausschuss finanzielle Mittel für einen Härtefallfonds bekommen. Damit soll er Petentinnen und Petenten direkt helfen können, die unverschuldet in eine besondere wirtschaftliche Notlage geraten sind. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat der sächsische Ausschuss immer noch keine Möglichkeit, solche Zuschüsse zu gewähren. Das wollen wir ändern!”